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2025_11_30 - Informationsfreiheitsgesetz - NAP Wohnungslosigkeit - Mittel Bundeshaushalt - Wohnungslosigkeit bekämpfen 684 01-290

2025_11_30 - Informationsfreiheitsgesetz - NAP Wohnungslosigkeit - Mittel Bundeshaushalt - Wohnungslosigkeit bekämpfen 684 01-290

Wohnungslosigkeit bekämpfen? Nur mit vom Bund vorab ausgewählten Akteuren

crowded shelterGuten Tag,

wir haben uns erlaubt, eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu stellen, ob es möglich ist, beim Bundesbauministerium Mittel für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit zu erhalten. HIntergrund war die auf dem Deutschen Fürsorgetag in Erfurt auf einer Fachveranstaltung mitgeteilte Information, dass es möglich sei, beim Bund dafür Mittel zu beantragen. 

Dafür ist auch ein besonderer Haushalttitel vorgesehen: 

Einzelplan 25 über den Titel 2501 684 01 Zuschüsse für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen. 

Wir haben nachgefragt und eine Antwort enthalten, die wir Euch nicht vorhenthalten wollen. (Wer möchte hier weiter nachhaken, wer genau die Mittel bekommt und berichten?)

Solidarische Grüße, Stefan

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5-13002/9#85

Sehr geehrter Herr Schneider,

mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.10.2025 bitten Sie um Information, in welchem Umfang Haushaltsmittel zum Thema Wohnungslosigkeit zur Verfügung stehen, welche Antragsrichtlinien und -fristen es gibt und an wen genau ein Antrag zu stellen sei und welche Angaben ein Antrag enthalten muss.

Sie erhalten daher die nachstehende Auskunft:

Das BMWSB fördert aus dem Bundeshaushaushalt im Einzelplan 25 über den Titel 2501 684 01 Zuschüsse für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen von Einzelanträgen von Institutionen, die für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit von besonderem Interesse des Bundes sind.

Aufgrund begrenzter Haushaltsmittel kann nur an eine geringe Zahl an Zuwendungsempfängern gefördert werden. Förderrichtlinien oder Antragsfristen bestehen nicht.

Die im Jahr 2026 voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel lassen aktuell keine zusätzliche Annahme von Zuwendungsanträgen zu.

Es wird darauf hingewiesen, dass kein gesetzlicher Anspruch auf Förderung durch den Bund besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Jeannine Schönherr 
Z I 5 - Justitiariat Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Rudi-Dutschke-Str. 4
10969 Berlin E-Mail:
ifg@bmwsb.bund.de
Internet: www.bmwsb.bund.de

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 2024 Bundeshaushalt 2025 Planung Ausschnitt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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