Wohnungslosen_Stiftung – Gesellschaft für Selbstvertretung und Empowerment auf Augenhöhe gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

Fassung vom 13.03.2023

Leitbild

Die Wohnungslosen_Stiftung – Gesellschaft für Selbstvertretung und Empowerment auf Augenhöhe gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) engagiert sich für eine bessere Welt, sie will Armut, Ausgrenzung, Missbrauch, Entrechtung, Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit be­kämpfen und überwinden und setzt sich dafür ein, dass das Menschenrecht auf Wohnung weltweit um­gesetzt und konkrete Lebenssituationen verbessert werden.

Wir sind überzeugt: Alles verändert sich, wenn wir es verändern.

Wir sind unterschiedlich und vielfältig. Wir sind Gruppen, Vereine, Einzelpersonen, Projekte, Initiativen, Unterstützende und Gleichgesinnte. Wir vernetzen uns und arbeiten auf Basis selbstbestimmter Regeln zusammen.

Wir engagieren uns mit und für benachteiligte, ausgegrenzte und arme Menschen, insbesondere für wohnungslose, ehemals wohnungslos und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Ihnen soll ermöglicht werden, sich für ihre eigenen Belange und Interessen einzusetzen, eigene Ak­tionen, Initiativen und Projekte zu planen und zu verwirklichen und so ihre Lebenslage nachhaltig und selbstbestimmt zu verändern und zu verbessern.

Wir fördern Selbsthilfe, Selbstvertretung, Selbstorganisation, Selbstverwaltung, Selbstverantw­ortung sowie Teilhabe und Partizipation wohnungsloser, ehemals wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit be­drohter Menschen und das Engagement von Menschen, die solidarisch unterstütz­end wirken wollen.

Wir wollen eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen wohnungslosen, ehemals wohnungslo­sen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen und nicht-wohnungslosen Menschen ermögli­chen, unter­stützen und kritisch begleiten sowie in sozialer, politischer und kultureller Hinsicht aufklärend wirken, Unterstützungsnetzwerke aufbauen und bürgerschaftliches En­gagement auf Augenhöhe fördern.

A Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Firma und Sitz

  1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Gesellschaft für Selbstvertretung wohnungsloser Menschen und Empowerment auf Augenhöhe gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt).
  2. Sitz der Gesellschaft ist Berlin.

§ 2 Geschäftsjahr, Dauer

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet. Bei entsprechender finanzieller Ausstattung kann die Gesellschaft in eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts überführt werden.

§ 3 Gesellschaftszweck; Gegenstand des Unternehmens

  1. Die Gesellschaft fördert Selbsthilfe, Selbstvertretung, Selbstorganisation, Selbstverwaltung, Selbstverant­wortung sowie Teilhabe und Partizipation wohnungsloser, ehemals wohnungsloser und von Wohnungs­losigkeit bedrohter Menschen und das Engagement von Menschen, die solidarisch unterstütz­end wirken wollen.
  2. Zweck der Gesellschaft sind – in Bezug auf die in §3 Nr. 1 genannte Gruppe wohnungsloser, ehemals wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen - die
    1. Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO),
    2. Förderung der Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
    3. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der hier genannten steuerbegünstigten Zwecke sowie
    4. mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 Nr. 2 AO wegen wirtschaftlicher Hilfebedürftigkeit wohnungslo­ser, ehemals wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen, beispielsweise durch die Übernahme von Verpflegungskosten, Reisekosten, Unterkunftskosten, Kommunikations­kosten usw.
  1. Dies wird insbesondere verwirklicht durch
    1. offene Netzwerk-, Koordinierungs- und Wohnungslosentreffen sowie thematische und regionale Arbeits- und Projektgruppentreffen,
    2. „Ständige Vertretungen“, d.h. Netzwerk- und Koordinierungsstellen,
    3. Angebote der Qualifikation, Aus-, Fort- und Weiterbildung etwa zu den Themen digi­tale Teilhabe und Medienkompetenz, beispielsweise durch die Durchführung von Kursen und Seminaren,
    4. Kampagnen, Aktionen und Projekte, die geeignet sind, auf die Probleme, Sichtweisen, Anliegen und Forderungen wohnungsloser, ehemals wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen aufmerksam zu machen,
    5. Konzeption, Entwicklung, Einrichtung und Begleitung sozialer Wohn­- und Arbeitsprojekte von und für wohnungslose, ehemals wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen, beispielsweise soziale Zentren, Anlauf- und Treffpunkte, selbstbestimmte Wohngemeinschaften, gemeinschaftliche Wohnformen usw

§ 4 Gemeinnützigkeitsrechtliche Regelungen

  1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
  2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  4. Es darf kein Mensch durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhält­nismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Die Gesellschafter:innen dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter:innen auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, es sei denn, sie stehen in einem vertraglichen Arbeits- oder Auftragsverhältnis auf gesetzlicher Grundlage zur Gesellschaft.
  6. Den Geschäftsführer:innen darf für ihre Tätigkeit für die Gesellschaft eine angemessene Vergütung ge­währt werden.
  7. Mit Ausscheiden oder Auflösen der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erlischt der Anspruch der Gesellschafter:innen auf ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer ge­leisteten Sacheinlagen.
  8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Ge­sellschaft an die Berliner Obdachlosenhilfe e.V., die es ausschließlich und unmittelbar für deren gemein­nützige Vereins­zwecke zu verwenden hat. Die Vermögensübertragung darf erst nach vorheriger Zustim­mung der für die Gesellschaft zuständigen Finanzbehörde vollzogen werden.

B Stammkapital und Geschäftsanteile

§ 1 Stammkapital

  1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 2.000,00 € - in Worten: zweitausend Euro. Die Einlage ist in Geld zu erbringen.
  2. Auf die Stammeinlage übernimmt
    1. Dr. Stefan Schneider, geb. 04.06.1965 in Berlin und wohnend [...] in 10437 Berlin, ei­nen Geschäftsanteil im Nennwert von 1.000,00 € und
    2. Sybill Janetz, geb. 03.12.1965 in Hennigsdorf und wohnend [...] in 13129 Berlin, einen Ge­schäftsanteil im Nennwert von 1.000,00 €.

C Organe der Gesellschaft

§ 1 Geschäftsführung

  1. Die Gesellschaft hat eine:n oder mehrere Geschäftsführer:innen.
  2. Ist nur ein:e Geschäftführer:in bestellt, so vertritt diese bzw. dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer:innen bestellt, wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer:innen oder durch eine:n Geschäftsführer:in zusammen mit einer Prokuristin bzw. einem Prokuristen vertreten.
  3. Die Gesellschafterversammlung kann einer bzw. einem, mehreren oder allen Geschäftsführer:innen Ein­zelvertretungsbefugnis erteilen. Sie kann auch einzelne Geschäftsführer:innen allgemein oder für den Einzelfall von den Beschränkungen des § 181 BGB be­freien, so dass sie befugt sind, die Gesellschaft bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter:in einer bzw. eines Dritten uneinge­schränkt zu vertreten. Dies gilt auch dann, wenn sich alle Geschäftsanteile in der Hand der Geschäftsfüh­rerin bzw. des Geschäftsführers oder daneben in der Hand der Gesellschaft vereinigt haben.

§ 2 Stiftungs_Netzwerk

  1. Die Gesellschaft wird durch ein offenes Stiftungs_Netzwerk beraten.
  2. Mitwirken im Stiftungs_Netzwerk können wohnungslose, ehemals wohnungslose und von Wohnungslo­sigkeit bedrohte Menschen sowie Menschen, die solidarisch unterstützend tätig werden wollen und die Grundsätze der Gesellschaft teilen.
  3. Die im Stiftungs_Netzwerk engagierten Menschen werden im Rahmen von regelmäßig von der Gesell­schaft zu organisierenden Netzwerktreffen über die aktuellen Tätigkeiten und Ziele der Gesellschaft in­formiert und haben Gelegenheit, auf dieser Grundlage an der Gestaltung der Tätigkeit und Zukunftspla­nung der Gesellschaft aktiv mitzuwirken und ihre jeweiligen Erfahrungen und Ideen einzubringen.
  4. Die im Stiftungs_Netzwerk mitwirkenden Menschen sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Er­satz der ihnen entstandenen Auslagen, soweit die Mittel der Stiftung dies zulassen.

§ 3 Kuratorium

  1. Die Gesellschaft kann sich durch ein von der Geschäftsführung zu ernennendes Kuratorium beraten las­sen.
  2. Die Aufgabe des Kuratoriums besteht in der regelmäßigen und kontinuierlichen Beratung der Gesell­schaft
    1. zur strategischen Ausrichtung, Struktur, Verstetigung und Weite­rentwicklung,
    2. zur internen und externen Kommunikation, Unternehmenskultur und Transparenz,
    3. zu Rechts-, Finanz- und Steuerangelegenheiten, möglichen Förderungen,
    4. zu den Möglichkeiten einer wissenschaftlichen Begleitung, Wirkungsforschung und/oder Evaluation
    5. zu Qualität, Quantität, Diversität und Nachhaltigkeit der Arbeit.
  1. Einzelheiten der Organisation und Tätigkeit des Kuratoriums werden in einer von der Geschäftsführung in Abstimmung mit den Gesellschafter:innen zu bestimmenden Geschäftsordnung geregelt.
  2. Die im Kuratorium mitwirkenden Menschen sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen Auslagen, soweit die Mittel der Stiftung dies zulassen.

D Schlussbestimmungen

§ 1 Allgemeines

  1. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger.
  2. Den Gesamtgründungsaufwand, insbesondere Kosten der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister, der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister und deren Bekanntmachung trägt die Gesellschaft bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 300,00 (in Worten: dreihundert).

Solidarische Hinweise